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Telemedizin: Bei Anruf Diagnose

Telemedizin: Bei Anruf Diagnose

Vor einiger Zeit wurde die Lockerung des Fernbehandlungsverbots beschlossen. Seitdem tüfteln gesetzliche und private Krankenversicherer an neuen Lösungen zur telemedizinischen Beratung. Dieser Begriff umfasst Beratungen am Telefon ebenso wie die Konsultation eines Mediziners über das Internet. Beides ist seitdem auch ohne persönlichen Erstkontakt erlaubt.

Für Patienten liegen die Vorteile auf der Hand: Sie sparen Zeit und Energie. Und müssen sich nicht, krank wie sie sind, auf den beschwerlichen Weg in eine Arztpraxis machen. Kein überfülltes Wartezimmer und keine zusätzliche Ansteckungsgefahr. Besonders attraktiv ist dieses Angebot bei Erkrankungen im Ausland, egal ob akut oder chronisch.

Ärztinnen und Ärzte schließen sich in Netzwerken zu digitalen Kliniken zusammen. Auf diese Weise wollen sie gewährleisten, dass sich Arzttermine nicht länger an Öffnungszeiten, sondern am Terminplan der Patienten ausrichten. Im besten Fall heißt das: durchgehend geöffnet, 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr.

Einige private Krankenversicherer und erste gesetzliche Krankenkassen haben Kooperationen mit diesen Netzwerken vereinbart. Sie übernehmen Kosten für Telemedizin je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang. Auch Selbstzahlern bleibt der Weg zur digitalen Konsultation nicht verwehrt. Völlig rund läuft die Fernbehandlung aber noch nicht. Bislang dürfen Apotheken keine verschreibungspflichtigen Medikamente ausgeben, wenn offenkundig kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Diese Lücke soll demnächst das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ schließen.